Rechtliches
Entsendung polnischer Haushaltshilfen
Die Inanspruchnahme polnischer Betreuungskräfte bzw. Haushaltshilfen ist legal, da die EU-Dienstleistungsfreiheit greift. Zwischen dem Kunden und einem in einem EU-Land ansässigen Unternehmen wird ein Dienstleistungsvertrag erstellt. Die polnischen Betreuungskräfte/Haushaltshilfen sind bei dem polnischen Dienstleistungsunternehmen (unserem Partnerunternehmen) angestellt, gemeldet und sozialversichert.
A1-Bescheinigung
Die Betreuungskräfte/Haushaltshilfen haben stets eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich. Diese zeigt, dass die entsandten Betreuungshilfen für den Zeitraum, in dem sie bei Ihnen sind, in ihrem Herkunftsland (Polen) versichert sind.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Er beträgt 12,82 € pro Stunde und gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Arbeitnehmer oder Arbeitgeber stammen.